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Umsatzsteuer - Nachweis durch Gelangensbestätigung - ab 1. Januar 2014 zwingend!

Als Belegnachweis für eine erfolgte – und deswegen umsatzsteuerfreie – inner­gemein­schaftliche Lieferung ist die Gelangensbestätigung durch Änderung von § 17 a UStDV mit Wirkung vom 1.10.2013 eingeführt worden. Dazu ist das BMF-Schreiben IV D 3 - S 7141/13/10001 v. 16.9.2013, ergangen, welches in Abschn. II. 2 die Übergangsregelung vorsieht, für innergemeinschaftliche Lieferungen, die bis zum 31.12.2013 ausgeführt werden, werde es nicht beanstandet, wenn der beleg- und buchmäßige Nachweis der Voraussetzung der Steuerbefreiung noch auf der Grundlage der bis zum 31.12.2011 geltenden Rechtslage geführt wird (also durch das Doppel der Rechnung, den Lieferschein und – bei Beförderung des Gegenstandes durch den Abnehmer – dessen Versicherung, den Gegenstand der Lieferung in das übrige Gemeinschaftsgebiet zu befördern).

Die Gelangensbestätigung hat demzufolge die folgenden Angaben zu enthalten: Den Namen und die Anschrift des Abnehmers, die Menge des Gegenstands der Lieferung, die handelsübliche Bezeichnung einschließlich der Fahrzeug-Identifikationsnummer bei Fahrzeugen, im Fall der Beförderung oder Versendung durch den Unternehmer den Ort und den Monat des Erhalts des Gegenstands im übrigen Gemeinschaftsgebiet sowie im Fall der Abholung des Liefergegenstandes durch den Abnehmer den Ort und den Monat der Beendigung der Lieferung im übrigen Gemeinschaftsgebiet, das Ausstellungsdatum und die Unterschrift des Abnehmers, eines von ihm mit der Abnahme Beauftragten oder eines zur Vertretung des Abnehmers Beauftragten (z.B. ein Arbeitnehmer – im Zweifel ist der Nachweis der Vertretungsbefugnis des die Unterschrift Leistenden zu führen). Die Angaben können sich aus verschiedenen Dokumenten (z.B. auch aus der Rechnung) ergeben, die gemeinsam aufbewahrt werden.

Zur Gelangensbestätigung sind ferner Vereinfachungsregelungen geschaffen worden. So kann sie als Sammelbestätigung ausgestellt werden, in der die Umsätze mit einem Abnehmer aus einem Quartal zusammengefasst werden. Zudem ist sie in vielen Fällen verzichtbar.

(I) Zugelassen wird auch eine elektronische Übermittlung der Gelangensbestätigung. Eine Unterschrift ist in diesem Fall nicht erforderlich, sofern erkennbar ist, dass die elektronische Übermittlung im Verfügungsbereich des Abnehmers begonnen hat. Dies wird z.B. unterstellt, wenn die Absenderangaben und das Datum der Erstellung der E-Mail in dem sog. Header-Abschnitt den Abnehmer oder seinen Beauftragten ausweisen oder die im Geschäftsverkehr mit dem Abnehmer bzw. einem Beauftragten bekannt gewordene E-Mail-Adresse verwendet wird. Zur Dokumentation genügt ein Papierausdruck der E-Mail.

(II) Der Nachweis kann optional im Falle der Versendung des Gegenstandes durch den Unternehmer durch einen Versendungsbeleg, insbesondere durch einen handelsrechtlichen Frachtbrief erbracht werden. Denkbar ist ebenso die Nachweisführung durch die schriftliche oder elektronische Auftragserteilung und ein von dem mit der Beförderung Beauftragten (z.B. Kurierdienst) erstelltes Protokoll, das den Transport lückenlos nachweist (z.B. elektronisches Lieferverfolgungsprotokoll). In Fällen von Postsendungen reicht eine Empfangsbescheinigung des Postdienstleisters über die Entgegennahme der Postsendung und der Nachweis über die Bezahlung der Lieferung aus.

(III) Erfolgt die Versendung des Liefergegenstandes durch den Abnehmer, kann zur Dokumentation ein Nachweis über die Entrichtung des Entgelts und eine Bescheinigung des beauftragten Spediteurs vorgelegt werden.

(IV) Nur für den Fall, dass der Abnehmer der Lieferung diese selbst im Inland abholt, ist die Gelangensbestätigung ab dem 1.1.2014 die einzige Möglichkeit der Dokumentation der innergemeinschaftlichen Lieferung.

Inflation und ihre Messprobleme

Inflation bezeichnet grundsätzlich eine wirtschaftliche Situation, in der ein Missverhältnis zwischen der volkswirtschaftlich vorhandenen Geldmenge (Überangebot) und dem Angebot an Waren und Dienstleistungen herrscht. Dies führt zur Steigerung des Preisniveaus und zur Senkung der Kaufkraft des Geldes.

Üblicherweise wird die Inflation über Preisänderungen von Gütern bestimmter Warenkörbe gemessen.

Ein repräsentativerWarenkorbist dabei die Zusammenstellung einer möglichst repräsentativen Anzahl verschiedener Güter zur Ermittlung des Preisindex und der Inflation (relative Preisänderung). Die Preisentwicklung der enthaltenen Güter wird dabei über eine bestimmte Zeit (z. B. vier Jahre) mit konstanter Gewichtung der einzelnen Positionen ermittelt.

Im normalen Geschäftsgebrauch versteht man unter dem Warenkorb meist den, der für die Berechnung des Verbraucherpreisindex(VPI) verwendet wird. Dieser berücksichtigt die anteiligen Ausgaben der privaten Haushaltefür die entsprechenden Güterkategorien.

Daneben gibt es auch Warenkörbe für die Berechnung anderer Preisindizes wie etwa Erzeugerpreisindex, Großhandelspreisindex oder Baupreisindex.

Der Verbraucherpreisindex für Deutschland misst die durchschnittliche Preisentwicklung aller Waren und Dienstleistungen, die von privaten Haushalten für Konsumzwecke gekauft werden. Single-Haushalte sind ebenso berücksichtigt wie Rentnerehepaare oder Großfamilien. Der Verbraucherpreisindex bildet damit die Teuerung in ganz Deutschland ab, für alle Haushaltstypen, alle Regionen Deutschlands und sämtliche dort nachgefragten Waren und Dienstleistungen – Mieten, Nahrungsmittel und Bekleidung ebenso wie etwa Kraftfahrzeuge oder Dienstleistungen wie zum Beispiel Friseurdienstleistungen, Reinigung oder Reparaturen.

Der Verbraucherpreisindex ist der zentrale Indikator zur Beurteilung der Geldwertentwicklung in Deutschland und wird als Orientierungsmaßstab etwa bei Lohnverhandlungen oder in vertraglichen Vereinbarungen über die Höhe von wiederkehrenden Zahlungen (sogenannte Wertsicherungs­klauseln) verwendet.

Zur Berechnung des Verbraucherpreisindex für Deutschland werden die Güter des Warenkorbs zunächst in rund 750 Güterarten und Dienstleistungen eingeteilt. Die durchschnittliche Preisentwicklung für eine Güterart wird dann jeweils mit dem Ausgabenanteil gewichtet, welchen die privaten Haushalte in Deutschland für diese Güterart ausgeben.

Die Teuerungsrate hängt somit nicht nur davon ab, wie sich die Preise für die Produkte des Warenkorbes ändern. Entscheidend ist auch, mit welchem Gewicht die Preisentwicklungen der einzelnen Güter in den Verbraucherpreisindex eingehen. Im Wägungsschema ist festgelegt, welches Gewicht die Waren und Dienstleistungen im Gesamtindex haben.

Beim Preisvergleich werden auch Mengenänderungen eingerechnet. Verringert zum Beispiel ein Anbieter die Verpackungsgröße eines Produktes bei gleich bleibendem Preis, so wird dies in der Preisstatistik als Preiserhöhung gebucht.

Weiterhin werden Qualitätsänderungen berücksichtigt – zum Beispiel bei Gütern mit technischem Fortschritt.

Für die Messung lässt alle fünf Jahre das Statistische Bundesamt 50000 Haushalte nach ihren Konsumgewohnheiten befragen. Mit diesen Informationen werden Preisermittler in rund 200 Städten auf die Reise geschickt, um die Preise für die einzelnen Produkte zu ermitteln. Die Ergebnisse werden schließlich an die Statistischen Landesämter weitergeleitet, so dass sich auch regionale Unterschiede in der Preisentwicklung feststellen lassen. Vollziehen sich in den Verbrauchergewohnheiten grundlegende Änderungen, muss auch eine Überarbeitung der Indexgrundlage erfolgen. Zuletzt wurde der neu bestückte Warenkorb im März 2008 veröffentlicht, davor in den Jahren 2003, 1999, 1995, 1991 und 1985. Damit soll den veränderten Konsumgewohnheiten der privaten Haushalte Rechnung getragen werden.

Problem mit der statistischen Inflationsrate haben die meisten Bürger jedoch deshalb, dass Preisänderungen von Gütern des täglichen Bedarfs das Teuerungsempfinden stärker als Waren, die seltener gekauft werden, beeinflussen. So kaufen die Menschen praktisch wöchentlich, wenn nicht gar täglich Obst und Gemüse. Selbst kleinste Veränderungen bei den Preisen erkennen sie sofort, und wenn es über mehrere Wochen nach oben geht, dann glauben sie an Inflation. Die Preise bei langlebigeren Gütern, sei es ein Auto, ein Kühlschrank oder ein Fernseher, werden dagegen deutlich weniger stark beobachtet. Doch gerade diese Güter werden seit Jahren billiger. So waren beispielsweise Fernseher im Dezember 17,5 Prozent günstiger als ein Jahr zuvor, Notebooks kosteten rund neun Prozent weniger, ein digitaler Camcorder verbilligte sich um 7,5 Prozent. Autos wurden zwar etwas teurer, doch gerade mal um 0,2 Prozent.

Genau diese Güter, die sich verbilligen, haben jedoch ein relativ hohes Gewicht im Warenkorb. So kommen beispielsweise allein die Kosten eines Autos auf einen Anteil von 3,5 Prozent, denn fast jeder Haushalt besitzt ein Auto, und die Kosten der Anschaffung sind eben – gemessen am Haushaltseinkommen – sehr hoch. Der größte Posten überhaupt bei der Berechnung der Inflationsrate ist dagegen die Wohnungsmiete. Sie macht rund 20 Prozent aus – und auch hier gibt es seit Jahren kaum Veränderungen. Obst, das sich so heftig verteuert hat, bringt es im Warenkorb dagegen nur auf einen Anteil von 0,9 Prozent, Gemüse auf zwei Prozent, alle Lebensmittel zusammen machen rund 10,3 Prozent aus.

Weitere kritische Bereiche der Messung sind wie oben erläutert die Zusammensetzung und Gewichtung der einzelnen Güter und Dienstleistungen. Offenbar beinhalten statistische Erhebungen, siehe Wahlprognosen, oftmals auch eine „self fulfilling prophecy“, d.h. die vormaligen Gewohnheiten und Lebensweisen werden dann nicht mehr instinktiv, sondern vermeintlich rational im Rahmen der Aufzeichnungen vollzogen.

Ein weiteres Problemfeld ist die begrenzte Aussagekraft eines Teilindizes wie dem Verbraucherpreisindex. Denn manche Güter und Dienstleistungen in der Gesamtschau eines Verbrauchers, z.B. Steigerungen der Gesundheitsausgaben wie der Sozialversicherung, sind gar nicht im Warenkorb des Indizes vertreten, stellen jedoch für einen „Verbraucherhaushalt“ einen großen Ausgabenposten dar.

Der technische Fortschritt wirkt ebenfalls minimierend auf den jeweiligen Preisindex. Jedoch kann jemand vereinfacht einwenden, z.B: mit einem Auto trotzdem nur von A nach B fahren kann, vielleicht jedoch komfortabler. Hier zeigt sich ein weiterer nicht in der Inflation ausreichend berücksichtigter Umstand. Das begrenzte absolute Budget der Haushaltseinkommen. Die Preise steigen für die Güter im jeweiligen Warenkorb zwar derzeit nur um z.B. 1,7 % (= relative Preissteigerung), jedoch ist die Anzahl der Güter und deren Gesamtpreis insgesamt auch angestiegen. Denken Sie einmal 30 Jahre zurück. Haben Sie damals eine Internetflatrate, ein Handy, ein Tablet, einen Blue-Ray-Recorder etc. benötigt? Heute gehören eine Vielzahl weiterer Güter und Dienstleistungen zusätzlich zur lebensnotwendigen Ausstattung eines Verbrauchers. Sicher, für die meisten Bundesbürger, auf einen höheren Lebenshaltungsniveau als vor 30 Jahren.

Somit wird deutlich, dass viele Parameter die Messung der Inflation und das Zustandekommen eines Indizes beeinflussen. Dieser jedoch kann gar nicht alle Lebenssituationen und auch das gesamte absolute Budget abbilden, da der Index immer nur eine relative (Teil-)Größe ist.