• Jahres- und Konzernabschlussprüfungen
  • Prüfungen nach HGB, GmbHG, AktG und MaBV
  • Unternehmensbewertungen

Klassische Steuerberatung

Unternehmen bauen ihre wirtschaftliche Existenz zum größten Teil auf einem Vermögen auf. Dieses soll dann auch durch wirtschaftliches Handeln vermehrt werden. Um das Vermögen und die Ertragskraft eines Unternehmens abzubilden, erfasst das betriebliche Rechnungswesen mehrere Bereiche, die wir im Folgenden anbieten können:

Beratung bei Betriebsprüfungen

Die Finanzbehörden haben die Aufgabe nach Maßgabe der Gesetze die Steuern gleichmäßig festzusetzen und gleichmäßig zu erheben. Weiterhin ist die Aufgabe des Finanzamtes bzw. der Finanzbehörden, dass Steuern nicht verkürzt oder zu unrecht erhoben werden.

Die Aufgabe der Betriebsprüfung ist somit, die erklärten Einkünfte des Steuerpflichtigen zu überprüfen.

Seit dem Jahr 2002 ist es der Finanzverwaltung im Rahmen einer Betriebsprüfung erlaubt auf elektronisch geführte Buchführungsdaten zuzugreifen. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat für diesen elektronischen Datenzugriff (GTBDU) ein Schreiben veröffentlicht (BMF-Schreiben vom 16. Juli 2001) in dem die Einzelheiten enthalten sind.

Die Finanzbehörden haben diesbezüglich unterschiedliche Möglichkeiten Außenprüfungen vorzunehmen.

Die am häufigsten vorgenommenen Prüfungen gliedern sich wie folgt:

  • Umsatzsteuersonderprüfung

  • Umsatzsteuernachschau

  • Lohnsteueraußenprüfung

  • betriebsnahe Veranlagung

Unsere Leistungen in diesem Zusammenhang bestehen in der strategischen Beratung im Vorfeld, Klärung und Beratung während der Betriebsprüfung insbesondere problematischer Prüfungsschwerpunkte, Teilnahme an einer möglichen Schlussbesprechung um evtl. Rechtsbehelfsverfahren zu vermeiden und letztendlich die Prüfung des Prüfungsberichtes und deren Anpassung an die Steuererklärungen bzw. an die folgenden Jahresabschlüsse.

Einkommensteuererklärung

Die Grundlage zur Ermittlung der festzusetzenden Einkommensteuer bildet die Einkommensteuererklärung. Diese ist bis 31.05.2008 des auf den Veranlagungszeitraum folgenden Jahres beim Finanzamt einzureichen. Im allgemeinen gewähren die Finanzämter für Angehörige der steuerberatenden Berufe eine Fristverlängerung bis 31. Dezember des Folgejahres.

Wir erstellen in diesem Zusammenhang Ihre private Einkommensteuererklärung und ermitteln sämtliche Überschüsse sowie Gewinn und Verluste sämtlicher Einkunftsarten, wie beispielsweise:

  • Einkünfte aus Gewerbebetrieb

  • Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit

  • Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft

  • Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit

  • Einkünfte aus Kapitalvermögen

  • Einkünfte aus Vermietung- und Verpachtung

  • sonstige Einkünfte

Hierbei werden auch Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt, die im Rahmen der Veranlagung abzugsfähig sind.
Des weiteren beraten wir Sie auch vollumfänglich im Rahmen einer bei Ihnen durch das Finanzamt durchgeführten Außen- bzw. Betriebsprüfung.

Jahresabschluss und Steuererklärungen

Damit ein Geschäftsjahr rechnerisch abgeschlossen ist, wird zum Bilanzstichtag ein Jahresabschluss erstellt. Buchführungspflichtige Unternehmen müssen eine Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung erstellen. Abhängig von der Rechtsform kann noch ein Anhang und/oder ein Lagebericht notwendig sein.

Nicht buchführungspflichtige Unternehmen dürfen ihren Gewinn auch in Form einer sogenannten Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermitteln. Dies betrifft vorwiegend freie Berufe und kleine Gewerbetreibende.

Für bestimmte Gesellschaftsformen, wie beispielsweise die GmbH und/oder GmbH & Co. KG besteht zusätzlich noch die Pflicht zur Offenlegung des Jahresabschlusses. Art und Umfang der offen zu legenden Unternehmen bestimmt sich nach deren Größe. Hierbei werden durch uns die Offenlegungserleichterungen beachtet. Inzwischen sind offenlegungspflichtige Jahresabschlüsse „online“ im Bundesanzeiger (www.ebundesanzeiger.de) zu veröffentlichen. Hier können auch die bereits offengelegten Jahresabschlüsse eingesehen werden. Wir können Ihnen hierbei folgende Dienstleistungen anbieten:

  • Erstellung von Jahresabschlüssen (inkl. Sonder- und Ergänzungsbilanzen bei Personengesellschaften)
    aber auch die beratende bzw. hilfeleistende Mitwirkung bei der Erstellung Ihrer Jahresabschlüsse

  • Erstellung von Einnahme/-Überschussrechnungen

  • Erstellung der betrieblichen Steuererklärungen
    insbesondere die Erstellung von Körperschaftsteuer-, Gewerbesteuer- und Umsatzsteuererklärungen

  • Prüfung von Steuerbescheiden, Vertretung im Rechtsbehelfverfahren
    (außergerichtlich und auch gerichtlich) und die Beratung im Rahmen von Erlass und Stundungsanträgen sowie sonstigen Anträgen im Rahmen der steuerlichen Beratung

  • Offenlegung von Jahresabschlüssen

Lohnbuchhaltung

Die Lohnbuchführung ist eine Nebenrechnung der Finanzbuchhaltung und befasst sich mit der Abwicklung der Lohn- und Gehaltsvorgänge jedes einzelnen Mitarbeiters. Unsere Leistungen in diesem Zusammenhang sind im Wesentlichen:

  • laufende Lohn- und Gehaltsabrechnung

  • laufende Meldung an die Sozialversicherungsträger

  • Erstellung von Verdienstbescheinigungen

  • Erstellung und Abwicklung des Zahlungsverkehrs

  • Unterstützung bei Lohnsteuer- und Sozialversicherungsprüfungen

Finanzbuchhaltung

  • Erledigung der laufenden Buchhaltung

  • Beratung und Unterstützung auf allen Gebieten des betrieblichen Rechnungswesens

  • Erstellung der Umsatzsteuervoranmeldungen

  • Erstellung und Entwicklung der Kosten- und Leistungsrechnung aus der Buchhaltung

  • Erstellung des monatlichen Berichtswesens

  • Erstellung der Offenen-Posten-Führung

  • Mahnwesen und Zahlungsverkehr

Die Erledigung bzw. Erstellung der laufenden Buchführung kann auch in digitalisierter Form erfolgen. Die Belege sind hierbei nicht wie im üblichen klassischen Buchführungssystem in Papierform an uns zu senden, sondern diese werden gescannt oder per Telefax im Rechenzentrum der DATEV gespeichert und stehen für uns als Upload zur Integration in das Buchführungssystem bereit. Damit Ihre Buchführungsdaten im Rechenzentrum geschützt sind, erfolgt der Zugang durch eine DATEV-Smart-Card Klassik, die eine Datenverschlüsselung, Authentifizierung der Kommunikationspartner und Rechtezuweisung gewährleistet.Die Belege sind somit für uns, als auch für unsere Mandanten jederzeit online abrufbar und müssen nicht in Papierform ausgetauscht werden. Es handelt sich hierbei um ein Belegarchiv, das ohne Softwareinstallation genutzt werden kann. Diese Anwendung ist direkt im Internet-Explorer aufrufbar und nutzbar. Ein Austausch von Auswertungen ist hier nicht mehr notwendig. Für den Mandanten stehen sämtliche Auswertungen wie beispielsweise:

  • Summen- und Saldenliste

  • betriebswirtschaftliche Auswertung

  • Kontoblätter

  • Umsatzsteuervoranmeldungen

  • Offene-Postenliste etc.