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Gravierende Verschärfung der Regelungen zur strafbefreienden Selbstanzeige geplant

Nach einem Bericht der Steuerabteilungsleiter von Bund und Ländern, der wohl derzeit in der Wirtschaftspresse kursiert, geht es um folgende Details:

  • Um straffrei zu bleiben, müssen Steuererklärungen künftig für die zurückliegenden zehn Jahre vollständig korrigiert werden. Die bisher geltende strafrechtliche Verjährungsfrist von fünf Jahren wird insoweit auf zehn Jahre verlängert. Da bei 1 Mio. Euro hinterzogenen Steuern, die in zehn Jahren leichter zusammenkommen, keine Bewährungsstrafe mehr ausgesprochen werden kann, gehen die Behörden davon aus, dass künftig deutlich mehr Haftstrafen ohne Bewährung ausgesprochen werden.
  • Außerdem ist offensichtlich geplant, die Summe von 50.000,00 Euro hinterzogener Steuern, ab der bis jetzt „schwere Steuerhinterziehung“ beginnt, zu senken. Damit würde der zusätzliche Strafzuschlag von 5 %, der zzgl. zu den Nachzahlungszinsen von 6 % jährlich zu erheben ist, deutlich mehr Fälle betreffen.
  • Schließlich soll die Wirksamkeit der Selbstanzeige künftig ggf. davon abhängig gemacht werden, dass sofort alle Steuern und Strafzuschläge gezahlt werden.

Da die Finanzminister von Bund und Ländern spätestens im Februar entscheiden wollen, welche der oben genannten Vorschläge tatsächlich umgesetzt werden, ist mit einem Gesetz in der zweiten Jahreshälfte 2014 zu rechnen.

Um noch in den „Genuss“ der gegenüber der Vergangenheit sowieso schon deutlich verschärften Regelungen zur strafbefreienden Selbstanzeige zu kommen, ist betroffenen Steuerpflichtigen aus unserer Sicht dringendst anzuraten, sich zeitnah fachkundig beraten zu lassen. Gerne sind wir insofern bereit, in einem unverbindlichen, ggf. auch anonymen Beratungsgespräch betroffenen Steuerpflichtigen zur Seite zu stehen.